MKL1888:Schub
[639] Schub (Schubtransport), das polizeiliche Fortschaffen einer Person nach einem bestimmten Ablieferungsort. Die Transporte sind thunlichst in einem Tag auszuführen. Ist dies nicht möglich, so muß der begleitende Polizeibeamte (Transporteur) den zu Verschiebenden (Transportaten) der Ortspolizeibehörde der betreffenden Durchgangsstation bis zum Weitertransport zur einstweiligen Verwahrung abliefern. Bei Tieren, namentlich bei Pferden, ist S. das Bekommen neuer Zähne.