MKL1888:Schriftsässig
[633] Schriftsässig, früher Bezeichnung für Rittergüter, deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen Rittergütern, deren Besitzer das Amt, in dessen Bereich sie gelegen, als erste Instanz anzuerkennen hatten.