Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schildwache“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 472
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Schildwache. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 472. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schildwache (Version vom 15.09.2022)

[472] Schildwache (Schildwacht, franz. Sentinelle, Factionnaire), eigentlich der vor jeder Wache stehende Posten vor dem Gewehr, der ehemals die hier aufgehängten Schilde zu bewachen hatte; im weitern Sinn jeder aufgestellte Einzelposten im Garnison- und Lagerdienst. Die Schildwachen sind, da sie als Vertreter der Staatsgewalt stehen, unverletzlich und können gegen jeden, der sie thätlich angreift oder sich ihren Anordnungen widersetzt, wenn ihnen kein andres Mittel zur Erzwingung des Gehorsams bleibt, ihre Waffen gebrauchen. Eine S. darf nie die Waffe aus der Hand lassen, sich nicht weiter, als ihr ausdrücklich befohlen wird, vom Posten entfernen, mit niemand, soweit es nicht der Dienst erfordert, reden, sich nicht setzen, nicht essen, trinken, keine Geschenke annehmen etc.