Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schiffshygiene“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 18 (Supplement, 1891), Seite 826828
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Schiffshygiene. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 18, Seite 826–828. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schiffshygiene (Version vom 10.11.2022)

[826] Schiffshygiene, die zur Erhaltung der Gesundheit auf Schiffen erforderlichen Maßregeln. Um die Mitte des 19. Jahrh. herrschten auf Kauffahrteischiffen, namentlich aber auf Auswandererschiffen und Passagierschiffen niedern Ranges noch sehr mangelhafte, zum Teil greuelvolle Zustände, für deren Besserung zuerst die Vereinigten Staaten von Nordamerika eintraten. Später haben besonders die neuorganisierten Behörden in Deutschland, auch das kaiserliche Gesundheitsamt, in dieser Richtung erfolgreich gewirkt. Bei der Anmusterung der Mannschaft ist der Gesundheitszustand derselben vom Arzte sorgfältig zu prüfen, auch die wahrscheinliche Widerstandskraft des ganzen Organismus und einzelner Organe (Seuchenfestigkeit) in Betracht zu ziehen und festzustellen, ob der Anzumusternde während der letzten 10 Jahre revacciniert worden ist. Das Unterzeug soll aus Wolle oder doch aus Baumwolle bestehen und hellfarbig sein. Wöchentlich einmal ist die Wäsche zu wechseln, Zeug, Decken und Bettfüllungen sind auszuklopfen und zu sonnen. Ebenso sollte mindestens einmal wöchentlich, in warmen Gegenden täglich, der ganze Körper gereinigt werden. Das Maschinenpersonal bedarf nach jeder Wache einer Abspülung. Die Schiffskost ist schwerer verdaulich, weniger ausnutzbar als die aus frischen, nicht konservierten Substanzen hergestellte Landkost. In der englischen Verordnung wird neben viel Schiffszwieback, Brot und Fleisch zu wenig Fett und viel zu wenig frisches Gemüse, dagegen bei längern Fahrten reichlich Zitronensaft gegeben. [827] Einige deutsche Verordnungen kennen nur gesalzenes Rindfleisch, verwenden aber Kartoffeln, Sauerkohl und trocken konserviertes Gemüse. In neuerer Zeit ist vielfach vorgeschlagen worden, das gesalzene Rindfleisch durch andres schmackhafteres Pökelfleisch zu ersetzen. Die Zwischendeckpassagiere des Norddeutschen Lloyd erhalten folgende Verpflegung: Kaffee mit Milch und Zucker, mit Weiß- und Roggenbrot und pro Woche 375 g Butter; Suppe mit trocknem oder frischem Gemüse, dazu pro Woche 1875 g Fleisch (während der Überfahrt nach New York zweimal frisches Fleisch), Hülsenfrüchte, Mehlspeisen, einmal in der Woche Sauerkohl mit Kartoffeln und Speck; Kaffee mit Milch und Zucker; abends ebenfalls Kaffee oder Thee mit Milch und Zucker, Weiß- und Roggenbrot. Früchte sind, mäßig genossen, dienlich, sie müssen das frische Zugemüse ersetzen, wenn solches in einem Hafen nicht gegeben werden kann. Herrschen Seuchen in einem Hafen, so sollten Früchte niemals ungewaschen gegessen werden. Wein, Bier und selbst Branntwein sind unter gewissen Umständen nützlich, doch sollte Branntwein fuselfrei sein und niemals täglich, auch nicht den Auswanderern, sondern nur der Mannschaft zur ausnahmsweisen Anregung und in Gaben von 0,5 Deziliter gereicht werden. Als antiskorbutische Mittel dienen außer Gemüse und Zitronensaft besonders Kartoffeln, Zwiebeln, Runkelrüben. Frisches Brot, das nur auf einigen Linien auch für Zwischendeckpassagiere geliefert wird, muß auf Segelschiffen durch Schiffszwieback etc. ersetzt werden. Die Bremer Verordnung bewilligt 2,6 Lit. Trinkwasser pro Tag und Kopf. Die im Prinzip berechtigte Forderung, nur Quell- oder Brunnenwasser, höchstens Zisternenregenwasser, niemals aber Flußwasser an Bord zu nehmen, ist nicht immer erfüllbar. Filtriervorrichtungen sind möglichst ausgiebig schon bei der Wasseraufnahme zu benutzen. Das Wasser fremder Zwischenhäfen ist vor der Einnahme ärztlich zu prüfen. Sehr hartes Wasser ist möglichst zu vermeiden. Man bewahrt das Wasser in eisernen Tanks, parallelepipedischen Kasten auf, in denen es viel Eisen aufnimmt und einen starken braunen Bodensatz bildet. In Fässern macht fast alles Wasser (außer dem destillierten) einen Fäulnisprozeß durch, nach dessen Ablauf es wieder trinkbar werden soll. Verdorbene Wässer werden wohl filtriert, mit übermangansaurem Kali versetzt, mit tanninhaltigen Substanzen gekocht. Auf Dampfschiffen destilliert man Meerwasser, erhält aber meist nur Nutzwasser, kein Trinkwasser. Vielleicht würde längere Zeit abgelagertes Wasser durch Schütteln mit Luft schmackhafter werden.

Dem Eisen als Schiffsbaumaterial hat man vorgeworfen, daß es in lästiger Weise Wärme und Schall leitet. Es gewährt aber den Vorteil, daß durch eiserne Schiffe die Seefahrt erheblich abgekürzt wird, es gestattet die Anbringung natürlicher Zugänge für Licht und Luft in ungleich größerer Anzahl als bei Holzschiffen, ferner eine Anlegung der Decke in solcher Anordnung, daß sämtlichen Passagieren, wie das englische Auswandererschiffsgesetz es fordert, je 0,5 qm freien Decks zur Verfügung stehen. Eiserne Segelschiffe können unter günstigen Umständen von Bilschwasser gänzlich frei gehalten werden. Im Kielraum eiserner Dampfschiffe sammelt sich freilich solches an, indem Wasser durch die Schraubenbüchse eindringt, auch zum Kühlen der Wellenlager zugelassen wird, es steigt aber nicht in den Wänden auf, ist leicht zu spülen und zu desinfizieren, und das Eisen ist vollkommen reinigungsfähig. Auf Holzschiffen liegen die Verhältnisse schwieriger. Das Wasser ist ungemein schwer zu desinfizieren, kann aber mit Hilfe der Lenzpumpe erneuert werden. Dies muß bei Annäherung an einen verdächtigen Hafen geschehen, damit das Schiff nicht genötigt ist, Hafenwasser aufzunehmen, welches vielleicht Krankheitskeime enthält. Das stark nasse Scheuern der Schiffe ist jetzt meist aufgegeben, man scheuert jetzt mit Wasser, Sand und wenig Seifenlauge. Das Zwischendeck wird täglich einmal ausgekratzt und mit weißem Sande bestreut. Auf englischen Schiffen dienen zum trocknen Scheuern Sandsteine von der Gestalt größerer Bibeln (daher holy-stones). Um hinreichenden Luftwechsel zu erzielen, sind die Zwischenwände im Zwischendeck untersagt; außer den Luken müssen wenigstens zwei und je nach der Größe des Schiffes mehr Ventilatoren von mindestens je 30 cm Durchmesser vorhanden sein. Die Ventilationsfrage ist aber noch keineswegs völlig geklärt, und die Ansichten über zweckmäßigste Anlage künstlicher Ventilationsvorrichtungen gehen noch weit auseinander. Die besten transatlantischen Dampfer führen neben den gewöhnlichen Ventilatoren noch einen durch ein Schraubenrad getriebenen Ventilationsapparat, der durch Aspiration frische Luft zuführt und die verdorbene durch Propulsion entfernt. In Amerika wendet man vielfach das Greensche System an, bei welchem mittels einer Luftkompressionsmaschine gepreßte Luft in Strahlapparate geleitet wird, die in den Zu- und Ableitungskaminen als Injektoren, resp. Ejektoren dienen. Für die Erhaltung der Reinheit der Luft sind auch die Bemühungen zur Einführung des Glühlichts von Bedeutung; man erzeugt dasselbe mit Hilfe einer Dampfturbine. Der Luftkubus für den einzelnen wird sehr ungleich bemessen; die Behörden der Vereinigten Staaten von Nordamerika fordern 3,06, die der deutschen Auswandererhäfen 1,69 cbm. Dies entspricht bei einer gleichmäßigen Höhe der Räume von 1,85 m einem Flächenraum von 1,75, resp. 1,15 qm. Das englische Gesetz fordert für das obere Deck 2,54, für das untere 3,57 cbm. Die Schlafstellen müssen nach der Bremer Verordnung bequem und angemessen eingerichtet sein, dürfen keine scharfen Kanten besitzen und in nicht mehr als zwei Reihen übereinander angebracht sein. Sie sollen für jede Person mindestens eine Länge von 1,85 m im Lichten, eine Breite von 50 cm haben, die untersten auch wenigstens 15 cm vom Deck entfernt sein. Die Ladung kann, wenn sie aus gewissen Waren besteht (Guano, Lumpen, Knochen, Häuten etc.), die Gesundheit schädigen. Nach dem norddeutsch-amerikanischen Handelsvertrag dürfen Passagierschiffe neben den explosiven auch stark ausdünstende Stoffe (Petroleum, bituminöse Kohle, Naphtha, Benzin) überhaupt nicht führen. Für die Desinfektion der Schiffe bestehen noch alte Vorschriften, die wohl in nächster Zeit umgestaltet werden dürften, da sie von den als irrig erkannten frühern Vorstellungen ausgehen. Für Geruchlosmachung der Klosette, deren Spülung auf See zuweilen Störungen unterworfen ist, haben sich die alten Desinfektionsmittel als brauchbar erwiesen, für Desinfektion des Bilschwassers hat das Reichsgesundheitsamt Quecksilberchlorid (Sublimat) empfohlen. Leider ist es unmöglich, jedem Zwischendeckspassagier an Bord ein Reinigungsbad zu geben. Die transatlantischen Dampfer besitzen Waschhäuser mit zementiertem Boden, in welchem die Zwischendeckspassagiere mittels einer Pumpe sich und ihre Effekten reinigen können, doch kommt hierbei die Hergabe von destilliertem Wasser sehr stark in Betracht, da [828] Seewasser des Salzgehalts halber nicht brauchbar ist. Schiffshospitäler fehlen auf keinem Auswandererschiff. Sie gewähren meist auf 100 Passagiere 4 Betten und sollen auch auf Schiffen, die keinen Arzt führen, eingerichtet sein. Hinsichtlich ihrer Lage besteht noch große Meinungsverschiedenheit, jedenfalls muß man auch bei ihnen die für Landhospitäler geltenden Forderungen hinsichtlich des Luftkubus, der Beleuchtung, der Reinlichkeit etc. stellen und nach annähernder Erfüllung streben. Schiffe mit Arzt führen auch eine Apotheke, aber selbst da, wo ein Arzt fehlt, erscheint es geraten, dem Schiffer eine Auswahl geeigneter Arzneimittel anzuvertrauen, die er genau nach einer Vorschrift anzuwenden hat. Das englische Gesetz fordert bei Segelschiffkursen von 80 Tagen, bei Dampfschiffkursen von 45 Tagen und bei einer Gesamtpersonenzahl von 300 die Mitnahme eines approbierten und bei der Hafenbehörde gemeldeten Arztes, der norddeutsch-amerikanische Handelsvertrag schreibt bei mehr als 500 Passagieren einen Arzt vor, der ausdrücklich in Sachen der Hygiene mit besonderer Rücksicht auf die Verhältnisse, Vorkommnisse und Zufälligkeiten auf und infolge von Seereisen unterrichtet sein soll. Beim Anlaufen der Häfen ist das Zusammenwirken des Schiffsarztes mit den Hafenrevisionsbehörden von ähnlicher Wichtigkeit wie vor dem Antritt der Reise die Revision aller das Schiff Betretenden (Passagiere und Mannschaften) durch einen nur der Sanitätsbehörde (nicht aber der Schiffsgesellschaft) verantwortlichen Arzt. Vgl. Gärtner, Anleitung zur Gesundheitspflege an Bord von Kauffahrteischiffen (Publikation des kaiserlichen Gesundheitsamtes, Berl. 1888).