MKL1888:Schiffahrtsverträge

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schiffahrtsverträge“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 462
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Schiffahrtsverträge. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 462. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schiffahrtsvertr%C3%A4ge (Version vom 27.12.2022)

[462] Schiffahrtsverträge, Verträge, welche zwischen Staaten zur Erlangung gewisser gegenseitiger Begünstigungen für ihre Schiffahrt, Erleichterung der dieselbe beschwerenden Abgaben und Förmlichkeiten etc. abgeschlossen werden. Dahin gehören auch die neuerdings zwischen dem Deutschen Reich und verschiedenen andern Staaten getroffenen Vereinbarungen wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsvermessung (s. d.). Das Deutsche Reich hat zahlreiche S., vielfach auch zugleich Freundschafts-, Konsular- und Handelsverträge, mit andern Staaten und fremden Völkerschaften abgeschlossen.