MKL1888:Schießscharten
[454] Schießscharten, die in Mauern, Brustwehren oder andern Deckungen angebrachten Öffnungen, durch welche man mit Geschützen (Geschützscharten) oder Gewehren (Gewehrscharten) feuert. Die Höhe der hintern Schartenöffnung über dem Geschützstand, die Kniehöhe, richtet sich nach der Feuerhöhe des Geschützes und für Gewehrscharten nach der Anschlagshöhe des Infanteristen (1,25 m). Bei Mauerscharten sind die Seitenflächen (Schartenbacken) gebrochen (Schartenbruch), um bei möglichst großem Gesichtsfeld an Deckung wenig zu verlieren. Die S. in Schiffswänden heißen Stückpforten oder Pforten. In Panzerwänden wendet man, um die Panzerwand möglichst wenig zu schwächen und an Deckung nichts zu verlieren, durch Herstellung von Geschützen, deren Drehpunkt in der Geschützmündung liegt (s. Geschütz und Lafette), Minimalscharten an, die nur wenig größer sind als der Kopf des Geschützes.