Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Scheurl“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 440
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Scheurl. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 440. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Scheurl (Version vom 26.02.2022)

[440] Scheurl, Christoph Gottlieb Adolf, Freiherr von, Rechtsgelehrter, geb. 7. Jan. 1811 zu Nürnberg, studierte in Erlangen und München, habilitierte sich 1836 an der Universität Erlangen, wurde 1840 außerordentlicher, 1845 ordentlicher Professor daselbst, 1856 von der theologischen Fakultät in Erlangen zum Doktor der Theologie ernannt und trat 1881 in den Ruhestand. In den Jahren 1845–49 war er wiederholt Mitglied der bayrischen Zweiten Kammer, und 1884 ward er in den bayrischen Freiherrenstand erhoben. Er schrieb außer zahlreichen Flugschriften meist kirchenpolitischen Inhalts: „Lehrbuch der Institutionen“ (Erlang. 1850, 8. Aufl. 1883); „Beiträge zur Bearbeitung des römischen Rechts“ (das. 1851–71, 2 Bde.; „Weitere Beiträge“, 1884–86, 2 Hefte); „Zur Lehre vom Kirchenregiment“ (das. 1862); „Bekenntniskirche und Landeskirche“ (das. 1868); „Sammlung kirchenrechtlicher Abhandlungen“ (das. 1872–74, 4 Tle.); „Die Entwickelung des kirchlichen Eheschließungsrechts“ (das. 1877); „Das gemeine deutsche Eherecht“ (das. 1882). Seit 1857 war er Mitherausgeber der „Zeitschrift für Protestantismus und Kirche“.