Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Scherz“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 438
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Scherz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 438. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Scherz (Version vom 17.03.2024)

[438] Scherz kommt mit dem Spott (s. d.) darin überein, daß er den andern lächerlich macht, jedoch ohne ihn, wie dieser, verächtlich zu machen.

Scherz, Johann Georg, elsäss. Gelehrter, geb. 28. März 1678 zu Straßburg, studierte seit 1696 daselbst Philosophie und Rechtswissenschaft, machte dann eine wissenschaftliche Reise nach Deutschland und wurde 1700 Privatdozent an der Universität, bald nachher Kanonikus am St. Thomasstift in Straßburg und 1710 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft an der Universität daselbst. Er starb 1. April 1754. Sein Hauptwerk ist das berühmte „Glossarium germanicum medii aevi“, ein deutscher Sprachschatz (hrsg. von Oberlin 1781–82, 2 Bde.); auch gab er Schilters bekannten „Teutonicarum antiquitatum thesaurus“ heraus.