Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schatz“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 409
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Schatz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 409. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schatz (Version vom 28.09.2021)

[409] Schatz (lat. Thesaurus), im allgemeinen etwas Vorzügliches, mit Sorgfalt Bewahrtes; namentlich eine Wertsache, welche auf ungewöhnliche Weise verborgen war, und deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Nach römischem Recht ist der S. eine Zubehör des Ortes, wo er sich findet, er gehört dem Eigentümer desselben, der aber Dritten, sofern sie den S. nur zufällig entdeckten, die Hälfte als Finderlohn zu geben hatte. In einigen Ländern des neuern Rechts gebührt auch dem Fiskus ein Anteil, z. B. nach preußischem Rechte die Hälfte, wenn der S. gegen den Willen des Eigentümers gesucht wurde. S. wird auch der Barvorrat genannt, dessen der Staat zur Deckung solcher Aufwände bedarf, welche er unvorhergesehen zu machen hat (Staatsschatz). Zur Aufbewahrung eines solchen diente schon im Altertum, wie noch jetzt, ein besonderes Gebäude, die sogen. Schatzkammer. In England bezeichnet man mit Schatzkammer (Treasury) das Finanzministerium.