MKL1888:Schachtmaß
[371] Schachtmaß, körperliches Maß, bei welchem Länge und Breite gleich, die Höhe und Dicke aber im Dezimalmaß nur den zehnten Teil, im Duodezimalmaß den zwölften Teil davon beträgt. So ist z. B. eine Schachtrute 1 Rute lang und ebenso breit, aber nur 1 Fuß hoch, und ein gleiches Verhältnis findet beim Schachtfuß (Schachtschuh) und Schachtzoll statt. Hat die Längenrute 12 Fuß, so enthält die Kubikrute 12 Schachtruten und die Schachtrute 144 Kubikfuß etc.