Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schön“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 598
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Schön. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 598. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Sch%C3%B6n (Version vom 04.04.2022)

[598] Schön, s. Ästhetik.

Schön, Heinrich Theodor von, preuß. Staatsmann, geb. 20. Jan. 1773 zu Löbegallen im preußischen Litauen, widmete sich zu Königsberg dem Studium der Rechte, trieb aber daneben unter Kant eingehende philosophische Studien, trat 1793 als Referendar in preußische Staatsdienste, reiste, nachdem er 1796 in Berlin das große Examen gemacht, 1798 nach England, wurde darauf Kriegs- und Domänenrat in Bialystok und 1802 Geheimer Finanzrat im Generaldirektorium zu Berlin. Nach der Katastrophe von Jena folgte er dem königlichen Hof nach Königsberg, wo er als Geheimer Staatsrat zum Direktor einer Abteilung des Ministeriums ernannt wurde. S. faßte ein Gutachten über die Aufhebung der Erbunterthänigkeit ab, dessen Inhalt in das von Stein erlassene Gesetz überging. Auch Steins „Politisches Testament“ gehört dem Entwurf nach S. an. Nach Steins Rücktritt trat S. in das neugebildete Ministerium als Leiter des staatswirtschaftlichen Departements ein, legte jedoch seine Stelle bald nieder, übernahm das Regierungspräsidium in Gumbinnen und widmete sich mit ganzem Eifer und trotz aller durch den Krieg veranlaßten Schwierigkeiten mit Erfolg der Verwaltung seines Bezirks. Als 1813 bald nach dem Abschluß des Yorkschen Waffenstillstandes russische Truppen in die Provinz Preußen einrückten und Miene machten, von dem östlichen Teil derselben Besitz zu ergreifen, trat S. dem mit Entschiedenheit entgegen und veranlaßte Stein, die Zurückberufung des Generals Paulucci zu bewirken. Am 15. Mai 1813 ward S. Generalgouverneur des Landes zwischen der Weichsel und der russischen Grenze, dann Mitglied des Verwaltungsrats der von den Alliierten besetzten deutschen Provinzen, kehrte aber im Mai wieder in seine vorige Stellung nach Gumbinnen zurück, bis er 1816 zum Oberpräsidenten von Westpreußen und 1824 von ganz Preußen ernannt wurde. Beim Thronwechsel 1840 war die Provinz Preußen die erste, welche die preußische Verfassungsfrage von neuem in Anregung brachte, und S. unterstützte dieselbe durch seine Denkschrift „Woher und wohin?“ S. ward auch unter Beibehaltung seines Postens als Oberpräsident zum Staatsminister ernannt und wiederholt nach Berlin berufen; doch stimmten seine freisinnigen, streng philosophischen Ansichten so wenig mit denen des Königs Friedrich Wilhelm IV. überein, daß er 1842 aus dem Staatsdienst ausschied, wobei ihn der König zum Burggrafen von Marienburg ernannte, dessen Schloß er zu restaurieren begonnen hatte. S. lebte seitdem auf seinem Gut Arnau bei Königsberg, wo er 23. Juli 1856 starb. Über seine Memoiren und Briefe, welche sein Sohn unter dem Titel: „Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg, Th. v. S.“ (Halle u. Berl. 1875–81, 5 Bde.) herausgab, entspann sich ein lebhafter litterarischer Streit, da verschiedene Behauptungen Schöns über seinen Anteil an der Steinschen Reform und seine Urteile über seine Zeitgenossen als unrichtig und übertrieben angefochten wurden. Vgl. M. Lehmann, Knesebeck und S. (Leipz. 1875); Derselbe, Stein, Scharnhorst und S. (das. 1877); dagegen für S.: „Zu Schutz und Trutz am Grabe Schöns, von einem Ostpreußen“ (Berl. 1876).