Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Savigny“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 14 (1889), Seite 356357
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Savigny. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 356–357. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Savigny (Version vom 11.04.2021)

[356] Savigny (spr. ssawinji), 1) Marie Jules César Lelorgne de, Naturforscher, geb. 1778 zu Provins, ging mit der Napoleonischen Expedition nach Ägypten, wurde Mitglied des Ägyptischen Instituts, arbeitete dann, nach Frankreich zurückgekehrt, im Anschluß an seine im Mittel- und Roten Meer gemachten Sammlungen außer einigen andern monographischen [357] Darstellungen die beiden Bände seiner berühmten Abhandlungen über wirbellose Tiere aus, erblindete aber ziemlich bald und starb 5. Okt. 1851 in Paris. Er förderte besonders auch die Entomologie und gab durch seine Darstellung das Mittel zum Verständnis des Formenreichtums der Mundteile der Insekten, welches schon Fabricius in seinem System benutzt hatte. Auch für die Anatomie und Systematik der Würmer waren seine Arbeiten von Bedeutung. Er schrieb: „Mémoires sur les oiseaux d’Égypte“ in der großen „Description de l’Égypte“, für welche er auch die niedern Tiere bearbeitete, und „Mémoires sur les animaux sans vertèbres“ (Par. 1816).

2) Friedrich Karl von, ausgezeichneter Lehrer des römischen Rechts, geb. 21. Febr. 1779 zu Frankfurt a. M., habilitierte sich nach beendeten Rechtsstudien 1800 in Marburg und erhielt hier 1803 eine außerordentliche Professur der Rechte. Nachdem er sich durch sein klassisches Werk „Das Recht des Besitzes“ (Gieß. 1803; 7. Aufl. von Rudorff, Wien 1865) Ruf erworben und mehrjährige wissenschaftliche Reisen durch Deutschland und Frankreich gemacht hatte, ward er 1808 als Professor der Rechte nach Landshut und 1810 nach Berlin berufen. 1811 zum Mitglied der Akademie der Wissenschaften ernannt, wurde er 1816 Geheimer Justizrat, 1817 Mitglied des Staatsrats, 1819 des für die Rheinprovinz errichteten Revisionshofs sowie 1826 der Gesetzrevisionskommission und endlich 1842 Minister der Gesetzrevision, welch letztere Stellung er durch die Revolution von 1848 verlor. Er starb 25. Okt. 1861 in Berlin. S. wird zu den Führern der sogen. historischen Schule gezählt. Seine Ansichten über die Grundlagen des Rechts entwickelte er den Kodifikationsbestrebungen Thibauts, Gönners u. a. gegenüber in der berühmten Schrift „Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ (Heidelb. 1814, 3. Aufl. 1840). Seine beiden Hauptwerke sind: „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter“ (Heidelb. 1815–31, 6 Bde.; 2. Aufl. 1834–51, 7 Bde.) und „System des heutigen römischen Rechts“ (Berl. 1840–49, 8 Bde.; nebst Sachen- und Quellenregister von Heuser, 1851), wozu „Das Obligationenrecht“ (das. 1851–53, 2 Bde.) die Fortsetzung bildet. Seit 1815 gab er mit Eichhorn u. a. die „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ (bis 1850, 15 Bde.) heraus. Gesammelt erschienen seine „Vermischten Schriften“ (Berl. 1850, 5 Bde.). Vgl. die Nekrologe von Arndts (Wien 1861), Rudorff (Weim. 1862), Stintzing (Berl. 1862), Bethmann-Hollweg (Weim. 1867) und die Festreden zu seinem 100jährigen Geburtstag, namentlich von L. Enneccerus (Marb. 1879).

3) Karl Friedrich von, Sohn des vorigen, geb. 19. Sept. 1814 zu Berlin, wurde von seiner katholischen Mutter, gebornen Brentano (Schwester des Dichters), streng katholisch erzogen, studierte 1831–1835 in Paris, Berlin und München die Rechte, trat 1836 in den Staatsjustizdienst und ging 1838 zur Diplomatie über. Zunächst bei der Pariser, dann bei der Londoner Gesandtschaft beschäftigt, war er 1840 bis 1842 Legationssekretär in Dresden, hierauf in Lissabon, 1844 Geschäftsträger in Kassel, dann Legationsrat im Haag. 1848 ward er vortragender Rat im Ministerium des Auswärtigen, im Herbst 1849 außerordentlicher Gesandter in Karlsruhe, zugleich aber diplomatischer Beirat des Prinzen von Preußen, welcher eben damals zum militärischen Gouverneur der Rheinprovinz ernannt worden war. 1859 ging S. als Gesandter nach Dresden, 1863 nach Brüssel, 1864 nach Frankfurt. Hier hatte er mit dem Protest gegen den Bundesbeschluß vom 14. Juni 1866 zu erklären, daß Preußen von dem frühern Bund sich feierlich lossage. In Gemeinschaft mit Bismarck leitete er hierauf die Friedensverhandlungen mit den deutschen Staaten und die Verhandlungen über die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Da er sich mit Bismarck überwarf, trat er im Frühjahr 1867 aus dem Staatsdienst aus, ließ sich in den norddeutschen Reichstag, dann in das preußische Abgeordnetenhaus wählen und trat, seiner klerikalen Gesinnung nachgebend, in die Zentrumspartei. Er starb 11. Febr. 1875 in Frankfurt.