MKL1888:Satisdation
[337] Satisdation (lat.), in der Rechtssprache Bezeichnung für eine durch Bürgen geleistete Kaution, auch für Sicherstellung überhaupt.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 14 (1889), Seite 337 | |||
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[337] Satisdation (lat.), in der Rechtssprache Bezeichnung für eine durch Bürgen geleistete Kaution, auch für Sicherstellung überhaupt.