MKL1888:Richterpflicht, verletzte
[816] Richterpflicht, verletzte, s. Beugung des Rechts aus Parteilichkeit.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 13 (1889), Seite 816 | |||
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[816] Richterpflicht, verletzte, s. Beugung des Rechts aus Parteilichkeit.