Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Reskribieren“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 743
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Reskribieren. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 743. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Reskribieren (Version vom 20.03.2021)

[743] Reskribieren (lat.), zurückschreiben, Bescheid erteilen, namentlich bei Oberbehörden gebräuchlich; daher Reskript, eine von einer höhern Behörde an eine untere oder wohl auch an eine Privatperson ausgefertigte Zuschrift. Ministerialreskript, eine vom Ministerium ausgehende Verfügung.