MKL1888:Reskribieren
[743] Reskribieren (lat.), zurückschreiben, Bescheid erteilen, namentlich bei Oberbehörden gebräuchlich; daher Reskript, eine von einer höhern Behörde an eine untere oder wohl auch an eine Privatperson ausgefertigte Zuschrift. Ministerialreskript, eine vom Ministerium ausgehende Verfügung.