MKL1888:Repunze
[739] Repunze, bei Waren aus edlem Metall der ihren Gehalt beglaubigende Stempel; repunzieren, mit einer R. versehen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 13 (1889), Seite 739 | |||
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[739] Repunze, bei Waren aus edlem Metall der ihren Gehalt beglaubigende Stempel; repunzieren, mit einer R. versehen.