Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Reichsarmee“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 679
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Reichsarmee. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 679. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Reichsarmee (Version vom 27.09.2024)

[679] Reichsarmee, die Truppenmacht des ehemaligen Deutschen Reichs in den letzten Jahrhunderten desselben. Nachdem die Reichsfürsten und Reichsstädte die Landeshoheit erlangt hatten, ward der Kriegsdienst nicht mehr als unmittelbare Pflicht gegen das Reich angesehen, sondern es mußte jeder einzelne Reichsstand seine Truppen bei einem Reichskrieg stellen. 1521 ward die so gebildete R. auf 4000 Reiter und 20,000 Fußgänger festgestellt, jeder Reichsstand hatte ein bestimmtes Kontingent zu stellen oder die Unterhaltungskosten dafür (monatlich für einen Reiter 12 Gulden, für einen Fußgänger 4 Guld.; vgl. Römermonat) aufzubringen. Als 1681 die R. auf 40,000 Mann (12,000 zu Pferd und 28,000 zu Fuß) erhöht ward, blieb der Maßstab der Reichsmatrikel von 1521 in Geltung. Die R. als solche hat nie etwas Tüchtiges geleistet. Vgl. Kontingent.