MKL1888:Regulierte
[669] Regulierte (lat. Regulares, „Geregelte“), in der römischen Kirche alle diejenigen, die sich durch Gelübde verpflichtet haben, nach einer bestimmten geistlichen Regel zu leben, also alle Mitglieder einer Kongregation, eines Ordens etc. Daher r. Geistliche, r. Chorherren etc., im Gegensatz zu weltlichen Geistlichen und Chorherren.