MKL1888:Regulatīv
[667] Regulatīv (lat.), regelnde Anordnung, Verfügung, Reglement (z. B. die vielbesprochenen Raumer-Stiehlschen „Regulative“ vom 1.–3. Okt. 1854 zur Verbesserung des Volksschulunterrichts in Preußen); insbesondere Name derjenigen Prinzipien, welche Anweisung zur richtigen (regelrechten) Behandlung eines Gegenstandes geben, daher bei Kant auch Bezeichnung für die Ideen der reinen Vernunft.