Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Regĭment“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 662
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Regĭment. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 662. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Reg%C4%ADment (Version vom 06.12.2022)

[662] Regĭment (lat.), Herrschaft; im Militärwesen die höchste administrative Einheit im Truppenverband. Die Benennung R. in letzterer Bedeutung taucht in Deutschland zuerst mit den Landsknechten (s. d.) auf. In der Regel besteht jetzt ein Infanterieregiment aus 3, neuerdings in Frankreich und Rußland, auch teilweise in Deutschland, aus 4 Bataillonen (andre haben deren 2), wird von einem Obersten befehligt (Regimentskommandeur) und hat außer den Bataillonskommandeuren in einigen Heeren einen Oberstleutnant als Stellvertreter des Kommandeurs. Ein Kavallerieregiment zählt meist 5 Eskadrons (in Deutschland 5, mobil nur 4). Ein Feldartillerieregiment enthält eine in den verschiedenen Heeren sehr wechselnde Zahl von Batterien oder Festungskompanien (in Deutschland 11 und 9, die zu je 3 und 4 in Abteilungen vereinigt sind). Anfangs führten die Regimenter die Namen ihrer Obersten; doch wurden sie, zuerst in Spanien und Frankreich, nach Provinzen oder Städten, zuweilen auch nach hochgestellten Personen, ihren „Inhabern“ (s. d.), genannt. Das R. ist, mit Ausnahme der Kavallerie, weniger taktische als Verwaltungseinheit. Neben der Verwaltung liegt dann dem Kommandeur die Überwachung gleichmäßiger Ausbildung der Truppe und die Erziehung und Heranbildung der Offiziere ob.