Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ratskammer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 592
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Ratskammer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 592. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ratskammer (Version vom 19.09.2021)

[592] Ratskammer, in Österreich ein bei den Landes- und Kreisgerichten für die Strafsachen bestehender und aus drei Richtern für die Dauer eines Jahrs zusammengesetzter Senat, welchem die Aufsicht über die Voruntersuchung obliegt, und welcher die im Lauf des Verfahrens nötigen Zwischenentscheidungen erteilt.