MKL1888:Rückrechnung
[8] Rückrechnung (Retourrechnung), bei Wechseln die dem Regreßpflichtigen vom Regreßnehmer zu stellende, auf den Regreßanspruch lautende Rechnung.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
---|---|---|---|
Band 14 (1889), Seite 8 | |||
Mehr zum Thema bei
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]] Wikipedia: Wiktionary: | |||
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
Indexseite | |||
|
[8] Rückrechnung (Retourrechnung), bei Wechseln die dem Regreßpflichtigen vom Regreßnehmer zu stellende, auf den Regreßanspruch lautende Rechnung.