Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Rädern“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 538
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Rädern. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 538. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:R%C3%A4dern (Version vom 09.12.2023)

[538] Rädern (Strafe des Rades, Radebrechen), Strafe, mit welcher sonst, und zwar noch zu Anfang des 19. Jahrh., Mörder, Brandstifter, Straßen- und Kirchenräuber belegt zu werden pflegten. Sie war schon bei den Griechen und Römern gebräuchlich, und zwar band man den Verbrecher zwischen die Speichen eines Rades ausgestreckt fest und drehte dieses schnell um, bis jener seinen Geist aufgab. Später wurden dem Verbrecher die Glieder, erst die Unterschenkel und Vorderarme, dann die Oberschenkel und Oberarme (R. von unten), mit dem Rad zerstoßen oder zerbrochen und er dann auf das auf einen Pfahl gesteckte Rad gelegt, nachdem er in der Regel durch einen Stoß auf die Brust (Gnadenstoß) getötet oder auch wohl vor dem Zerstoßen erdrosselt worden war. Beim R. von oben wurden die ersten Stöße gegen den Kopf und die Halswirbelsäule gerichtet. Auch die Strafe des Schwerts wurde zuweilen dadurch geschärft, daß der Körper auf das Rad geflochten, der Kopf aber auf dem Pfahl befestigt wurde.