MKL1888:Quisquis praesumĭtur bonus, donec probētur contrarĭum
[522] Quisquis praesumĭtur bonus, donec probētur contrarĭum (lat.), Rechtsregel: von jedem setzt man voraus, daß er gut ist, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 13 (1889), Seite 522 | |||
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[522] Quisquis praesumĭtur bonus, donec probētur contrarĭum (lat.), Rechtsregel: von jedem setzt man voraus, daß er gut ist, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.