MKL1888:Quasi
[499] Quasi (lat.), gleichsam, als wie; bezeichnet in Zusammensetzungen mit andern Wörtern etwas, das nur den Schein von dem Genannten hat, es aber nicht wirklich oder nicht voll ist, z. B. Quasigelehrter, Quasifürst; in der Rechtssprache etwas einer Sache Analoges und wie diese zu Behandelndes, z. B. Quasikontrakt.