Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Qualifizieren“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 494
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Qualifizieren. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 494. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Qualifizieren (Version vom 18.06.2023)

[494] Qualifizieren (lat.), angeben, von welcher Qualität etwas ist, zu welcher Kategorie es gehört; sich q., wozu geeignet, geschickt sein; qualifiziert, befähigt, ausgezeichnet; in der Rechtssprache Bezeichnung für ein Verbrechen, welches unter gewissen im Gesetz als erschwerend bezeichneten Umständen verübt worden ist, z. B. ein mittels Einbruchs verübter Diebstahl.