MKL1888:Pulvermonopol
[460] Pulvermonopol, die ausschließliche Berechtigung zur Erzeugung, bez. zum Verkauf von Schießpulver. Das P. wurde in Frankreich durch Gesetz vom 30. Aug. 1797 eingeführt, welches die Herstellung des Pulvers dem Kriegsministerium, den Verkauf desselben dem Finanzministerium übertragen hat.