MKL1888:Prohibitīvsystem
[402] Prohibitīvsystem (v. lat. prohibere, verhindern), der Inbegriff derjenigen Maßregeln, durch welche der Staat der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit Schranken zieht. Insofern durch dasselbe Ursachen beseitigt oder verhindert werden, eine gewisse Wirkung auszuüben, bildet es den Gegensatz zum Repressivsystem. Im engern Sinn versteht man unter P. diejenige Handelspolitik, welche die Konkurrenz fremder Waren mit den einheimischen durch hohe Zölle (Prohibitivzölle) oder Verbote unmöglich macht; s. Zölle.