MKL1888:Postregal
[284] Postregal, das ausschließliche Recht des Staats, Posten anzulegen und zu betreiben, so daß Privatunternehmern der Betrieb eines geregelten Postwesens untersagt ist (jura regalia, Hoheitsrechte). Das P. wird von allen Staaten aus Gründen der Volkswohlfahrt aufrecht erhalten. In Deutschland ist die Einrichtung der Post als einheitliche Verkehrsanstalt durch die Reichsverfassung gewährleistet (s. Postrecht). Zu unterscheiden von dem Begriff des Postregals ist der Postzwang (s. d.), durch welchen diejenigen Arten von Sendungen bezeichnet werden, deren Beförderung nur mit den kraft des Regals bestehenden Posten erfolgen darf.