MKL1888:Postliminĭum
[282] Postliminĭum (lat.), Rückkehr („hinter die Thürschwelle“, d. h. nach Hause); daher Jus postliminii, bei den Römern das Recht eines aus Kriegsgefangenschaft oder Verbannung heimkehrenden Bürgers, in alle frühern Rechtsverhältnisse wieder einzutreten. Im modernen Völkerrecht versteht man unter P. die Wiederherstellung des frühern Rechtszustandes in einem vorübergehend vom Feind besetzten und nun unter die rechtmäßige Staatsgewalt zurückkehrenden Landesteil.