MKL1888:Post hoc, ergo propter hoc
[281] Post hoc, ergo propter hoc (lat.), „nach diesem, also wegen dieses“, Bezeichnung eines fehlerhaften Schlusses, wenn man aus der bloßen Aufeinanderfolge (post hoc) zweier Erscheinungen einen ursachlichen Zusammenhang folgert (propter hoc).