Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Police“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 182
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Police. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 182. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Police (Version vom 25.09.2022)

[182] Police (franz., spr. -īße, ital. Polizza, Versicherungsschein), die Urkunde, welche der Versicherer (die Versicherungsanstalt) dem Versicherungsnehmer über die genommene Versicherung ausstellt. Sie muß alle Bedingungen enthalten, unter welchen die Versicherungssumme ausgezahlt wird, insbesondere: den Namen des Versicherten, den Gegenstand der Versicherung nach denjenigen Kennzeichen, welche ihn von andern hinlänglich unterscheiden, die Versicherungssumme, die bedungene Prämie, die Art und die Dauer der übernommenen Gefahr nach Anfang und Ende, die Unterschrift des Versicherers und das Datum. Vgl. Versicherungswesen.[WS 1]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Dieses Stichwort ist nicht vorhanden, siehe stattdessen den Artikel Versicherung.