Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Planzeichnen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Planzeichnen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 13 (1889), Seite 113
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Planzeichnen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 113. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Planzeichnen (Version vom 15.09.2021)

[113] Planzeichnen, die Darstellung eines Geländes im Grundriß, bei welcher alle horizontalen Abmessungen nach einem innerhalb des Rahmens der Darstellung einheitlichen Maßstab ohne weiteres ermittelt werden können. Das mittels der geometrischen Gesetze der orthographischen Horizontalprojektion entstehende Bildnis der Erdfläche ist je nach den Erfordernissen, denen es dienen soll, mehr oder weniger verkleinert und legt auch verschiedenen Wert auf die Widerspiegelung der einzelnen Gegenstände und Teile des Geländes. Die ursprüngliche mathematische Grundlage für das Zeichnen von Plänen bildet die instrumentale Vermessung, Aufnahme, oder auch ein flüchtiges Kroquis. Während aber das geometrische Zeichnen die Darstellung geringer Flächen (in 1/5, 1/10, 1/100 der natürlichen Linien) bezweckt (z. B. für bauliche Anlagen, Grundstücke, Nivellementsrisse) und das Kartenzeichnen den Grundriß großer Erdflächen vorführt (1 : 50,000, 1 : 100,000, 1 : 500,000 u. s. f.), wird durch das P. das Gelände in mittlern Maßstäben (z. B. 1 : 500, 1 : 1000, 1 : 10,000, 1 : 25,000) so übersichtlich und genau wiedergegeben, daß der Beschauer bis in die seinen Zwecken entsprechenden Einzelheiten, wo nötig mit Zirkel und Maßstab, die Lagenverhältnisse aller Punkte jener Fläche ermitteln und auch in gewissem Sinn die Bedeutung und Beschaffenheit der einzelnen auf der Fläche befindlichen Gewässer, Wohnplätze, Wege, Anbau, Bewachsung, Kulturanlagen ohne Schwierigkeit erkennen kann (Planlesen). Um diese Schwierigkeit möglichst gering zu gestalten, bedient sich das P. konventionell oder gesetzlich festgestellter Zeichen (Signaturen). Die Gesamtheit dieser Signaturen im Verein mit der eigentlichen Grundrißzeichnung nennt man die Situation des Plans. Die Darstellung der Unebenheiten der Erdfläche, die Bergzeichnung, geschieht in Schattierungsmanier oder in Schichtenmanier (Niveaulinien, Horizontalen, welche in Schichtunterschieden von z. B. 50, 20, 10, 1 m und darunter die gleich hohen Punkte der Erhebungen verbinden). Für jede Landesaufnahme ist einheitlich geregelte Methode des Planzeichnens Erfordernis. In allen Staaten und den verschiedenen Berufszweigen sind daher Bestimmungen für das P. eingeführt, und es bildet dasselbe denn auch einen wesentlichen Unterrichtsgegenstand auf militärischen und technischen Bildungsanstalten. Vgl. außer den größern Werken über Vermessungswesen von Jordan, v. Bauernfeind besonders die Schriften von v. Sydow, v. Rodowicz (Frankf. 1859), v. Rüdgisch, Wichura („Das militärische P.“, Berl. 1872), Enthoffer (Wien 1856), v. Plehwe („Leitfaden für den theoretischen Unterricht im P.“, Berl. 1874), v. Streffleur („Terrainlehre“, Wien 1876), v. Zaffauk (über Terraindarstellung, das. 1883; über Signaturen, das. 1878), Finck (Stuttg. 1884) sowie die Topographenreglements der verschiedenen Landesaufnahmen.