Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Planck“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 104
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Planck. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 104. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Planck (Version vom 24.09.2021)

[104] Planck, 1) Gottlieb Jakob, gelehrter Theolog, geb. 15. Nov. 1751 zu Nürtingen in Württemberg, ward 1780 Prediger zu Stuttgart und 1781 Professor daselbst, 1784 Professor der Theologie zu Göttingen, 1805 Generalsuperintendent und 1828 Abt zu Bursfelde; starb 31. Aug. 1833 in Göttingen. Von seinen die sogen. pragmatische Methode durchführenden Werken sind hervorzuheben: „Geschichte der Entstehung, der Veränderungen und der Bildung unsers protestantischen Lehrbegriffs“ (Leipz. 1781–1800, 6 Bde.; 1.–3. Bd., 2. Aufl. 1791 ff.); „Geschichte der Entstehung und Ausbildung der christlich-kirchlichen Gesellschaftsverfassung“ (Hannov. 1803–1809, 5 Bde.); „Geschichte der protestantischen Theologie von der Konkordienformel an bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts“ (Götting. 1831). Auch besorgte er die 5. Auflage von Spittlers „Grundriß der Geschichte der christlichen Kirche“ (Götting. 1812). Vgl. Lücke, Gottl. Jak. P. (Götting. 1838).

2) Heinrich Ludwig, bekannter Exeget, Sohn des vorigen, geb. 19. Juli 1785, ward 1806 Repetent, 1810 außerordentlicher und 1823 ordentlicher Professor der Theologie zu Göttingen, mußte aber krankheitshalber diesen Wirkungskreis aufgeben und starb 23. Sept. 1831. Er schrieb: „Bemerkungen über den ersten Paulinischen Brief an den Timotheus“ (Götting. 1808); „De vera natura atque indole orationis graecae Novi Testamenti“ (das. 1810); „Kurzer Abriß der philosophischen Religionslehre“ (das. 1821) u. a. Vgl. Lücke, Zum Andenken an H. L. P. (Götting. 1831).

3) Julius Wilhelm von, bedeutender Prozessualist, Sohn des vorigen, geb. 22. April 1817 zu Göttingen, studierte 1834–37 daselbst und in Jena, promovierte 1837 in Göttingen und arbeitete 1838–39 als Auditor bei dem dortigen Amt. Nachdem er sich 1839 als Privatdozent an der Universität habilitiert hatte, ward er 1840 zum Beisitzer der Juristenfakultät ernannt. 1842 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Basel, 1845 nach Greifswald, wo er zugleich 1848 Mitglied des Oberappellationsgerichts wurde, 1850 nach Kiel. Seit 1867 lehrt er in München Zivil- und Strafprozeß. Außer verschiedenen Aufsätzen in Zeitschriften schrieb er: „Die Mehrheit der Rechtsstreitigkeiten“ (Götting. 1844); „Die Lehre von dem Beweisurteil“ (das. 1848); „Systematische Darstellung des deutschen Strafverfahrens“ (das. 1857); „Zur Würdigung der Oldenburger Denkschrift“ (Kiel 1865); „Das deutsche Gerichtsverfahren im Mittelalter“ (Braunschw. 1879, 2 Bde.); „Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts“ (Nördling. 1887, Bd. 1).

4) Karl Christian, Philosoph, geb. 17. Jan. 1819, studierte Theologie und Philosophie zu Tübingen, wo er von dem Fichteaner Reiff Anregungen empfing, wurde 1844 Repetent am theologischen Stifte daselbst, später Professor am Gymnasium zu Ulm und zuletzt Ephorus des Seminars zu Maulbronn, wo er 7. Juni 1880 starb. Von seinen zahlreichen Schriften, die ihn als jüngstes, aber selbständiges Glied der spekulativen schwäbischen Philosophenschule kennzeichnen, bewegt sich der größere Teil, seine Hauptschrift: „Die Weltalter“ (1. Teil: „System des reinen Realismus“, Tübing. 1850, 2. Teil: „Das Reich des Idealismus“, das. 1851; „Grundlinien einer Wissenschaft der Natur“, Leipz. 1864; „Seele und Geist“, das. 1871; „Anthropologie und Psychologie auf naturwissenschaftlicher Grundlage“, das. 1874), auf dem Gebiet der Natur, ein andrer („Katechismus des Rechts“, Tübing. 1852, u. a.) auf dem der praktischen, insbesondere der Sozialphilosophie. In den erstern machte er einerseits Front wie gegen den subjektiven Idealismus seines ehemaligen Lehrers Reiff, so gegen den absoluten seiner zu Hegels Fahne schwörenden Freunde, anderseits gegen den Materialismus und Atomismus der modernen Naturforschung, insbesondere gegen die „Flachheit“ der Deszendenztheorie Darwins („Wahrheit und Flachheit des Darwinismus“, Nördl. 1872). In letztern Schriften hat er das Verdienst, früher als andre deutsche Denker (mit Ausnahme Strauß’) die Wichtigkeit der sozialen Fragen erkannt, dieselben in den Mittelpunkt aller Rechts- und Staatswissenschaften gestellt und der Arbeit, welche sie auch sei, einen höhern sittlichen Charakter beigelegt zu haben. Auch zur Ästhetik und Litteraturgeschichte hat er durch seine Schriften: „Jean Pauls Dichtung im Licht unsrer nationalen Entwickelung“ (Leipz. 1867) und „Gesetz und Ziel der neuern Kunstentwickelung im Gegensatz zur antiken“ (das. 1870) Beiträge geliefert, deren weit aussehende Wirkung ebenso wie die seiner übrigen Schriften durch den ihm eignen schwerfälligen Tiefsinn in Gedanken und Ausdruck zu ihrem Nachteil gehemmt wurde. Aus seinem Nachlaß erschien: „Testament eines Deutschen. Philosophie der Natur und der Menschheit“ (hrsg. von Köstlin, Tübing. 1881). Vgl. Umfried, Karl P. (Tübing. 1881).