MKL1888:Pflege
[971] Pflege (Pflegschaft), die Verwaltung einer Sache oder die Aufsicht über dieselbe, z. B. Rechtspflege; die Erziehung, Erhaltung und Versorgung einer Person, daher s. v. w. Vormundschaft, Kuratel; Pflegeeltern (Pflegevater und Pflegemutter), Personen, welche die Erziehung eines ihnen nicht angehörigen Kindes (Pflegekind) übernommen haben; früher auch s. v. w. Distrikt einer Behörde. Neuere Publizisten haben es versucht, den Ausdruck P. anstatt Verwaltung und Polizei einzuführen, z. B. Gesundheitspflege statt Gesundheitspolizei u. dgl. Vgl. Pfleger.