Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Pfählen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 931
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Pfählen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 931. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Pf%C3%A4hlen (Version vom 09.07.2022)

[931] Pfählen, barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher, nachdem über seinem Körper ein Erdhügel aufgeworfen worden war, einen spitzen Pfahl durch den Leib trieb. Am häufigsten ward die Strafe bei Kindesmörderinnen angewandt, bis Karl V. in der peinlichen Gerichtsordnung statt dessen das Ertränken einführte. In einigen halbbarbarischen Ländern ist das P. eine noch heute übliche Todesstrafe. Der Verbrecher wird auf einen in die Erde gegrabenen langen, spitzigen Pfahl gesetzt; dieser dringt unweit des Afters in den Körper und kommt, wenn der Scharfrichter geschickt verfährt, oben bei der Schulter wieder heraus.