MKL1888:Per genetīvum
[844] Per genetīvum (lat.), durch den Zeugefall, d. h. durch Verheiratung, z. B. zu einem Amt gelangen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
---|---|---|---|
Band 12 (1888), Seite 844 | |||
Mehr zum Thema bei
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]] Wikipedia: Wiktionary: | |||
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
Indexseite | |||
|
[844] Per genetīvum (lat.), durch den Zeugefall, d. h. durch Verheiratung, z. B. zu einem Amt gelangen.