Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Passivsaldo“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 765
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Passivsaldo. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 765. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Passivsaldo (Version vom 17.10.2024)

[765] Passivsaldo, bei der kaufmännischen Abrechnung der Schuldbetrag, welcher sich für den einen Kontrahenten ergibt, und mit welchem derselbe belastet wird. Bei dem Kontokorrentvertrag ist der P. klagbar, ohne daß auf die Schuldgründe der Einzelposten zurückgegangen zu werden braucht.