MKL1888:Passivsaldo
[765] Passivsaldo, bei der kaufmännischen Abrechnung der Schuldbetrag, welcher sich für den einen Kontrahenten ergibt, und mit welchem derselbe belastet wird. Bei dem Kontokorrentvertrag ist der P. klagbar, ohne daß auf die Schuldgründe der Einzelposten zurückgegangen zu werden braucht.