MKL1888:Ordnungswidrigkeiten
[428] Ordnungswidrigkeiten, im allgemeinen alle Verstöße gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung. Im deutschen Zoll- und Steuerwesen versteht man unter O. ganz besonders diejenigen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, welche in demselben oder in der allgemeinen Strafgesetzgebung mit einer besondern Strafe nicht bedroht, aber mit einer Ordnungsstrafe (s. d.) zu ahnden sind.