MKL1888:Omissīvdelikt
[389] Omissīvdelikt (lat.), eine strafbare Gesetzesübertretung, welche durch eine Unterlassung begangen wird, z. B. durch die Unterlassung einer Anzeige in solchen Fällen, in denen die Anzeigepflicht besteht. Gegensatz: Kommissivdelikt.