MKL1888:Nothafen
[264] Nothafen, im Gegensatz zum Abladungs- oder Bestimmungshafen derjenige Hafen, in welchen ein Schiff lediglich aus dem Grund einläuft, um einer Seenot oder Seegefahr zu entgehen, z. B. um eine notwendige Reparatur vornehmen zu lassen.