MKL1888:Normāljahr
[236] Normāljahr, das Jahr 1624, welches für die Regelung des Besitzstandes der geistlichen Güter im Deutschen Reich außer Österreich beim Westfälischen Frieden von 1648 als Norm angenommen wurde.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 12 (1888), Seite 236 | |||
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[236] Normāljahr, das Jahr 1624, welches für die Regelung des Besitzstandes der geistlichen Güter im Deutschen Reich außer Österreich beim Westfälischen Frieden von 1648 als Norm angenommen wurde.