Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Nationalgarde“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 12 (1888), Seite 3
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Nationalgarde. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 3. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Nationalgarde (Version vom 23.09.2022)

[3] Nationalgarde, im allgemeinen s. v. w. Bürgerwehr, besonders die 1789 in Frankreich durch Lafayette organisierte Volkswehr. Die Nationalversammlung erließ einen Aufruf vom 4. Febr. 1791 zur Bildung einer Freiwilligenarmee, der aber nicht zur Ausführung kam. Man beschloß daher, aus der N. ein Heer von 100,000 Mann aufzustellen, welches die Offiziere und Unteroffiziere selbst wählte. Mit diesem Heer und der aktiven Armee begannen die Revolutionskriege. Nach wechselnder Organisation erhielt die N. 1797 die Einrichtung, welche sie längere Zeit behielt. Sie war zwar nur zum Dienst im Innern bestimmt, fand aber auch teilweise im Feld Verwendung. Unter den Bourbonen wurde sie den Präfekten unterstellt und verlor das Recht, ihre Offiziere zu wählen. 1827 aufgelöst, wurde sie 1830 von neuem organisiert und von Ludwig Philipp hoch geschätzt. Nachdem die N. sich an der Niederkämpfung des Juniaufstandes 1848 beteiligt, wurde sie 1852 in ihren Rechten wesentlich beschränkt, um die revolutionären Elemente aus ihren Reihen fern zu halten; der Kaiser ernannte die Offiziere und unterstellte die N. dem Kriegsministerium. Durch das Wehrgesetz von 1868 wurden alle waffenfähigen Bürger, welche nicht aktiv gedient, vom 30.–60. Lebensjahr der N. zugeteilt, die jüngern sollten die Garde nationale mobilisée, der Rest die Garde nationale sédentaire bilden. Beim Einzug der deutschen Armee in Paris Anfang März 1871 blieben 12,000 Mann N. zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter Waffen. Das Rekrutierungsgesetz von 1872 hob die N. wieder auf.