MKL1888:Muschir
[913] Muschir (arab.), der höchste Rang im Militär- und Zivildienst der Türkei: in der Armee der Kommandeur eines Armeekorps, etwa s. v. w. General der Infanterie oder Kavallerie; im Zivildienst dem Rang eines Wirkl. Geheimen Rats oder Staatsministers entsprechend.