Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mobiliarsteuer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 698
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Mobiliarsteuer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 698. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mobiliarsteuer (Version vom 27.08.2021)

[698] Mobiliarsteuer, eine direkte, auf das Einkommen aus beweglichem Vermögen gelegte Steuer. Eine solche M. ist die Kapitalrentensteuer. Die französische Contribution personnelle mobilière sollte zwar ursprünglich als Gegensatz zur Contribution foncière den Ertrag des Mobiliarvermögens treffen, sie ist jedoch in Wirklichkeit eine nach dem Mietwert der Wohnungen bemessene Einkommensteuer. Die M. kann praktisch immer nur die Erträge aus bestimmten Gattungen des beweglichen Vermögens erfassen. Letzteres entzieht sich zu sehr der Nachforschung, als daß eine volle und gleichmäßige Belastung des gesamten Einkommens aus demselben ermöglicht würde.