MKL1888:Militärgerichtsbarkeit
[616] Militärgerichtsbarkeit, Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden richterlichen Befugnisse (s. Militärgerichtswesen).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
---|---|---|---|
Band 11 (1888), Seite 616 | |||
Mehr zum Thema bei
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]] Wikipedia: Wiktionary: | |||
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
Indexseite | |||
|
[616] Militärgerichtsbarkeit, Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden richterlichen Befugnisse (s. Militärgerichtswesen).