MKL1888:Militärbevollmächtigter
[615] Militärbevollmächtigter, ein höherer Offizier, welcher einer Gesandtschaft beigegeben ist, um die militärischen Interessen der von dieser vertretenen Regierung im Ausland zu wahren.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 11 (1888), Seite 615 | |||
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[615] Militärbevollmächtigter, ein höherer Offizier, welcher einer Gesandtschaft beigegeben ist, um die militärischen Interessen der von dieser vertretenen Regierung im Ausland zu wahren.