MKL1888:Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten
[616] Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten dienen 1) zur Erziehung von (Soldaten-) Knaben etc., mit oder ohne Rücksicht auf den spätern Eintritt in die Armee oder Marine: Kadettenhäuser, Unteroffiziervorschulen, Schiffsjungenabteilung, das Militärwaisenhaus in Potsdam und das Militärknaben-Erziehungsinstitut zu Annaburg, militärärztliches Institut und Akademie; 2) zur Ausbildung von Offizieren: Kriegsschulen, Kriegsakademie, Artillerie- und Ingenieur-Offizierschule, Marineschule und -Akademie; 3) zur Ausbildung von Unteroffizieren: die Kapitulanten- (Regiments-), die Unteroffizierschulen, Oberfeuerwerkerschule, Festungsbauschule, die Deckoffizier- (Maschinisten-, Steuermanns- und Torpedo-) Schule, die Matrosen-, Werftdivisions- und Matrosenartillerie-Abteilungsschulen; 4) zu besonderer fachlicher Ausbildung: die Militärschießschulen, das Militärreitinstitut, die Militärturnanstalt, die militärärztlichen Bildungsanstalten, die Militärroßarztschule, die Lehrschmieden, das Lehr-Infanteriebataillon. Preußen hat eine Generalinspektion, Bayern eine Inspektion des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens, welcher eine Obermilitär-Studienkommission beigegeben ist; ihr sind jedoch nur die Kriegsschulen und die Kadettenhäuser unterstellt. Die Marine hat eine Direktion des Bildungswesens. In Österreich bestehen für die Ausbildung des Offizierersatzes die Ober- und Unterrealschulen für Infanterie, Jäger und Kavallerie; ihre Zöglinge treten über in die Militärakademie, für die Spezialwaffen in die technische Militärakademie. Für jede Waffe besteht ferner eine Kadettenschule, außerdem für fachliche Ausbildung ähnliche Anstalten wie in Deutschland.