MKL1888:Meßwechsel
[520] Meßwechsel (Marktwechsel), Wechsel, auf welchem kein bestimmter Zahlungstag angegeben, sondern die Zahlungszeit auf eine Messe oder auf einen Markt gestellt ist. Welcher Tag in einem solchen Fall als der eigentliche Zahlungstag anzusehen, ist in manchen Partikularrechten ausdrücklich bestimmt; fehlt es an einer solchen Vorschrift, so soll nach der deutschen Wechselordnung (Art. 35) der Wechsel an dem Tag vor dem gesetzlichen Schluß der Messe oder des Marktes fällig werden. Dauert die Messe oder der Markt überhaupt nur einen Tag, so tritt die Verfallzeit des Wechsels an ebendiesem Tag ein.