Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mascov“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 310
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Mascov. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 310. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mascov (Version vom 21.11.2021)

[310] Mascov, Johann Jakob, deutscher Staatsrechtslehrer und Geschichtschreiber, geb. 26. Nov. 1689 zu Danzig, studierte in Leipzig zuerst Theologie, dann Geschichte und Rechte und begleitete hierauf junge Edelleute (v. Buchwald und v. Watzdorf) auf Reisen. Nach seiner Zurückkunft erhielt er 1717 das Kollegiat des Kleinen Fürstenkollegiums und 1719 eine außerordentliche Professur der Rechte in Leipzig; von der Stadt wurde er zum Ratsherrn und, nachdem er ordentlicher Professor der Rechte geworden war, zum Prokonsul, vom Kurfürsten von Sachsen zum Hofrat und vom Stift Zeitz zum Dechanten ernannt. Auch war er Mitglied des sächsischen Landtags. Er starb 21. Mai 1761. Von seinen Werken sind hervorzuheben: „Principia juris publici romano-germanici“ (Leipz. 1729, 5. Aufl. 1769), welches Buch auf den deutschen Universitäten lange Zeit den Vorlesungen zu Grunde gelegt wurde; „Abriß einer vollständigen Geschichte des Deutschen Reichs“ (das. 1722–30); „Geschichte der Deutschen bis auf den Abgang der merowingischen Könige“ (das. 1726–37, 2 Bde.), worin zuerst nicht die Herrscher, sondern die Nation selbst zum Mittelpunkt der geschichtlichen Darstellung gemacht wurde; „Commentarii de rebus imperii romano-germanici“ (das. 1751–53; 2. Aufl. 1757, 3 Bde.), eine Fortsetzung des vorigen Werkes, und „Einleitung zu der Geschichte des römisch-deutschen Reichs“ (das. 1752). Mascovs historische Darstellungen, ausgezeichnet durch Gründlichkeit der Forschung und gute Form, haben die Entwickelung der nationalen Geschichtschreibung in Deutschland bedeutend gefördert und sind jetzt noch von Wert.